Familienrecht

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Antje Holtgrave-Piedmont
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Familienrecht
Asbacherstr. 30

53545 Linz/Rhein

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Folge 61


Was ist Zugewinn ?

Unter Zugewinn versteht man den Vermögenszuwachs, der während einer Ehe erzielt wird. Er ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem Vermögen, welches  bei Eheschließung vorhanden war, mit dem Vermögen, welches bei Zustellung eines Scheidungsantrages vorhanden ist.

 

Das bei Eheschließung vorhandene Vermögen bezeichnet man als Anfangsvermögen, das bei Zustellung des Scheidungsantrags vorhandene Vermögen wird Endvermögen genannt.

 

Übersteigt das Endvermögen das Anfangsvermögen, so wurde ein Zugewinn erwirtschaftet.

 

Zum Anfangsvermögen wird hinzugerechnet das Vermögen, welches während einer Ehe durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurde.

 

Anfangs- und Endvermögen sind für jeden Ehegatten gesondert festzustellen.

 

Hat ein Ehegatte einen höheren Zugewinn erwirtschaftet als der andere, so steht dem anderen Ehegatten einen Anspruch auf Zugewinnausgleich zu. Dieser ergibt sich mit der Hälfte der Differenz zwischen dem auf beiden Seiten erzielten Zugewinn.

 

Hat nur ein Ehegatte einen Vermögenszuwachs während der Ehe erwirtschaftet, steht dem anderen Ehegatten als Zugewinnausgleich die Hälfte davon zu.

 

Leben die Eheleute in Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, findet  ein Zugewinnausgleich nicht statt.

 

 Antje Holtgrave-Piedmont