Was ist Zugewinn ?
Unter Zugewinn versteht man den
Vermögenszuwachs, der während einer Ehe erzielt wird.
Er ergibt sich aus dem Vergleich zwischen
dem Vermögen, welches
bei Eheschließung vorhanden war,
mit dem Vermögen, welches bei Zustellung eines
Scheidungsantrages vorhanden ist.
Das bei Eheschließung vorhandene Vermögen
bezeichnet man als Anfangsvermögen, das bei Zustellung des
Scheidungsantrags vorhandene Vermögen wird Endvermögen genannt.
Übersteigt das Endvermögen das
Anfangsvermögen, so wurde ein Zugewinn erwirtschaftet.
Zum Anfangsvermögen wird hinzugerechnet das
Vermögen, welches während einer Ehe durch Schenkung oder
Erbschaft erworben wurde.
Anfangs- und Endvermögen sind für jeden
Ehegatten gesondert festzustellen.
Hat ein Ehegatte einen höheren Zugewinn
erwirtschaftet als der andere, so steht dem anderen Ehegatten
einen Anspruch auf Zugewinnausgleich zu.
Dieser ergibt sich mit der Hälfte der Differenz zwischen dem auf
beiden Seiten erzielten Zugewinn.
Hat nur ein Ehegatte einen Vermögenszuwachs
während der Ehe erwirtschaftet, steht dem anderen Ehegatten als
Zugewinnausgleich die Hälfte davon zu.
Leben die Eheleute in
Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, findet
ein Zugewinnausgleich nicht statt.