neue Düsseldorfer Tabelle
Wie jedes Jahr hat sich die
Düsseldorfer Tabelle, nach welcher der Kindesunterhalt berechnet
wird, zum 1. Januar wieder geändert.
In der seit dem 1.01.2018 gültigen
Düsseldorfer Tabelle wurden neben den Tabellenbeträgen auch die
Einkommensgruppen geändert.
Die unterste Einkommensgruppe, in welcher
lediglich der Mindestunterhalt geschuldet ist, gilt nunmehr für
ein Nettoeinkommen bis 1.900,- € statt bisherigen 1.500,- € .
Die Tabellenbeträge wurden nur moderat
erhöht, der Mindestunterhalt in der Einkommensgruppe 1 (bis
netto 1.900,- €) ergibt sich ab dem 1.01.2018 wie folgt :
1. Altersstufe 0 - 5 Jahre
348,00 € (2017 342,00 €)
2. Altersstufe 6 - 11 Jahre 399,00 € (2017
393,00 €)
3. Altersstufe 12 -17 Jahre 467,00 € (2017 460,00 €)
In der 4.Alterstufe (ab 18) hat sich keine Veränderung ergeben,
der Tabellenbetrag ergibt sich wie in 2017 mit 527,00 €.
Von den Tabellenbeträgen ist bei
minderjährigen Kindern jeweils die Hälfte des Kindergelds
abzuziehen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld .
Das Kindergeld wurde ebenfalls leicht erhöht:
Kindergeld für das 1.und 2. Kind
194,00 €
für das 3. Kind
200,00 €
ab dem 4. Kind
225,00 €
Aufgrund der Erhöhung des Grenzwertes in der
1. Einkommensgruppe auf 1.900,- € mit der entsprechenden
Anpassung der folgenden Einkommensgruppen führt die Änderung der
Düsseldorfer Tabelle faktisch nur beim Mindestunterhalt und bei
Einkünften ab 5.101,- € zu einer leichten Unterhaltserhöhung .