neue Düsseldorfer Tabelle

Wie jedes Jahr hat sich die Düsseldorfer Tabelle, nach welcher der Kindesunterhalt berechnet wird, zum 1. Januar wieder geändert.

In der seit dem 1.01.2018 gültigen Düsseldorfer Tabelle wurden neben den Tabellenbeträgen auch die Einkommensgruppen geändert.

Die unterste Einkommensgruppe, in welcher lediglich der Mindestunterhalt geschuldet ist, gilt nunmehr für ein Nettoeinkommen bis 1.900,- € statt bisherigen 1.500,- € .

Die Tabellenbeträge wurden nur moderat erhöht, der Mindestunterhalt in der Einkommensgruppe 1 (bis netto 1.900,- €) ergibt sich ab dem 1.01.2018 wie folgt :

 1. Altersstufe 0 - 5 Jahre     348,00 € (2017 342,00 €)
2. Altersstufe 6 - 11 Jahre    399,00 € (2017 393,00 €)
3. Altersstufe 12 -17 Jahre   467,00 € (2017 460,00 €)

In der 4.Alterstufe (ab 18) hat sich keine Veränderung ergeben, der Tabellenbetrag ergibt sich wie in 2017 mit 527,00 €.

Von den Tabellenbeträgen ist bei minderjährigen Kindern jeweils die Hälfte des Kindergelds abzuziehen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld .
Das Kindergeld wurde ebenfalls leicht erhöht:

Kindergeld für das 1.und 2. Kind       194,00 €
                für das 3. Kind                200,00 €
                ab dem 4. Kind               225,00 €

Aufgrund der Erhöhung des Grenzwertes in der 1. Einkommensgruppe auf 1.900,- € mit der entsprechenden Anpassung der folgenden Einkommensgruppen führt die Änderung der Düsseldorfer Tabelle faktisch nur beim Mindestunterhalt und bei Einkünften ab 5.101,- € zu einer leichten Unterhaltserhöhung .

 Antje Holtgrave-Piedmont